Immobilie/ Sicherheit
Gewerbegeld.de bietet Selbständigen im Rahmen dieser Finanzierungsform die Beibringung von Sicherheiten an. Dies kann auf drei Arten geschehen:
- Grundschuldeintrag auf selbstgenutzte oder vermietete Wohnimmobilie
- Begrenzter Darlehensbetrag auf selbstgenutzte Wohnimmobilie ohne Grundschuld
- Abtretung von Guthaben aus Lebensversicherungen, Bausparverträgen oder ähnlichen, frei verfügbaren Guthaben
Zu 1) Hierfür ist die Abtretung bestehender, nicht valutierender oder freier Grundschulden oder Grundschulteile notwendig. Es muss sich um Wohneigentum handeln. Darlehensnehmer ist der Unternehmer als Privatperson, weitere Eigentümer müssen die Grundschuldbestellung mit- unterzeichnen. Der Unternehmer unterliegt wegen der Kapitaldienstfähigkeit einer Bonitätsprüfung. Die Darlehenshöhe endet bei ca. 80% des Beleihungswertes der Immobilie
Zu 2) Dieses Angebot richtet sich speziell an Freiberufler ( Notare, Steuerberater, Architekten, etc.) Grundbedingung ist der Nachweis über selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum per Grundbuchauszug. Der Darlehensbetrag ist aktuell auf 30.000,- € beschränkt. Es wird keine Grundschuld eingetragen, die maximale Laufzeit beträgt 20 Jahre. Eine Bonitätsprüfung findet statt.
Zu 3) Bei der Abtretung von geldwerten Guthaben handelt es sich meist um Rückkaufswerte aus Kapital- oder fondsgebundenen Lebensversicherungen mit einer Restlaufzeit von mindestens 24 Monaten. Des Weiteren können anderweitige Sparverträge, i.d.R. Verträge, die aktuell nicht kündbar sind, hinterlegt werden. Aktienwerte sind nicht akzeptiert. Die Darlehenshöhe beträgt, je nach Risiko des zu hinterlegenden Papiers, zwischen 60% und 90% des Guthabens. Bei Altverträgen lohnt es sich bei den meist noch höheren Zinsversprechen, die Verträge im Bestand zu behalten, und für eine kurzfristige Problemlösung ein Darlehen bei Gewerbegeld.de zu bevorzugen. Die Bonität des Unternehmers als Privatperson wird geprüft.
Auch bei erstklassigen Sicherheiten und sogar bei vermeintlichen Übersicherungen ist, nach einer EU-Richtlinie zum Kreditwesen, die im März 2017 in deutsches Recht umgesetzt wurde, es seitdem zwingend vorgeschrieben, alle Darlehen auf nachhaltige Bedienbarkeit zu prüfen. Dies gilt auch für Unternehmer. Problematisch wird es, wenn der Unternehmer keine ausreichende Altersvorsorge getroffen hat und unterstellt wird, dass er entweder bei einem durchschnittlichen Renteneintritt über nicht auskömmliche Einkünfte verfügt oder über die Leistungsgrenze hinaus unternehmerisch tätig bleiben muss.