Bei einem Gewerbekredit handelt es sich um ein Darlehen, das zur Finanzierung des Aufbaus sowie des Erhalts eines Gewerbes verwendet wird. Diese Kreditart gehört somit auch zu der Kategorie Unternehmensfinanzierung. Mit einem solchen Kredit werden unter anderem Fabrik- oder Lagergebäude oder Geschäftshäuser finanziert. Ebenfalls wird eine solche Kreditart auch bei der Anschaffung von Fahrzeugen, Computern oder Maschinen verwendet. Modernisierungen oder Maßnahmen zur Rationalisierung im Unternehmen können ebenfalls damit finanziert werden.

Wenn in einem Unternehmen oder Gewerbebetrieb bereits andere Kredit-Schulden vorhanden sind, ist es auch möglich, diese mit einem solchen Darlehen abzulösen.

Auch bei dieser Kreditart erfolgt eine Bonitätsprüfung. Dabei muss jedoch der Kreditinteressent hier auch seine Bilanzen aktuell und auch aus den letzten Jahren sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sowie seine Geschäftspläne vorlegen. Dabei werden dann vom zukünftigen Kreditgeber nicht nur die bisherige Entwicklung des Unternehmens, sondern auch dessen Zukunftsaussichten überprüft und danach wird ein Risikoprofil erstellt. Dieses Profil ist dann die Grundlage für die Kreditentscheidungen und auch für die Konditionshöhe für einen solchen Kredit.

Wozu werden solche Gewerbekredite benötigt?

Der Hauptvorteil von einem solchen Kredit liegt in erster Linie in seiner Flexibilität. Ein solcher Kredit wird in der Regel vom Kreditnehmer nur in Anspruch genommen, wenn auch ein Bedarf vorhanden ist. Ebenso ist eine solche Kreditart schnell verfügbar. Gewerbetreibende und Unternehmen müssen zum Teil schnell auf die Marktentwicklung reagieren oder wollen bei einer großen Lieferantenrechnung den Skonti ausnutzen. Auch kann es vorkommen, dass Zahlungsausfälle kompensiert werden müssen oder aufgrund eines Defektes ist eine schnelle Anschaffung oder eine Reparatur von einer wichtigen Maschine mit hohen Kosten erforderlich.

Da für solche Umstände teilweise die liquiden Geldmittel nicht immer ausreichen, muss der Rest unkompliziert finanziert werden. Dabei möchte der Unternehmer oder Gewerbetreibende nicht jedes Mal mit den Kreditgebern neue Kreditverhandlungen aufnehmen und für jeden neuen Bedarfsfall einen eigenen Kreditvertrag abschließen. Hierzu fehlt auch oftmals die Zeit. Ebenso benötigt der Kreditgeber wiederum für jeden Vertrag einige Tage oder gar Wochen, um diesen zu bearbeiten. In dieser Zeit kann der eingeräumte Skonti auslaufen oder die zu reparierenden Maschinen stehen still.

Zusammengefasst ist dann der Abschluss von einem Gewerbekredit auch mit eventuell höheren Zinsen hier wirtschaftlich sinnvoller. Dadurch kann der Gewerbetreibende oder das Unternehmen mit einem fortlaufenden Cash-Flow weiter arbeiten. Das bringt dann in der Regel mehr ein, als die Zinsen, die für einen solchen Kredit aufgewendet werden müssen.

Die Kreditbewilligung

Wie bei einem Privatkredit, muss auch der Interessent eines Gewerbekredits eine gute und akzeptable Bonität aufweisen, da sonst aufgrund der hohen Ausfallwahrscheinlichkeit keine Genehmigung erfolgt. Dabei gibt es hier auch sehr unterschiedliche Gewerbekreditarten, wie zum Beispiel Überziehungskredite, Annuitätendarlehen oder Kredite mit Voll- oder Teilauszahlung. Hierbei wird dann der Kreditgeber (Banken, Kreditinstitute oder andere Kreditgeber) je nach der Kreditform, nach der Bonitätseinstufung oder nach der Länge der Zinsbindung sowie weiteren Punkten die Entscheidung zur Kreditgewährung treffen. Wenn hier die Einschätzungen des Kreditgebers aufgrund der ermittelten Aussichten zu risikoreich sind, wird die Anfrage abgelehnt. Dies kann dann der Fall sein, wenn das Unternehmen oder der Gewerbetreibende in einer Branche mit schlechten Geschäftsaussichten tätig ist.

Deshalb ist es für den Kreditinteressenten wichtig, vor einer Anfrage nach einem solchen Kredit, die beeinflussenden Merkmale der Bonität zu verbessern und die in Zukunft vorhandenen Geschäftsaussichten zum Beispiel durch Erstellung eines schlüssigen Businessplanes und eine auch für den Kreditgeber nachvollziehbare Projektierung zu verbessern. Aufgrund dieser Unterlagen muss der Kreditgeber in der Lage sein, die Daten nachvollziehen und es muss eine realistische Ertragsplanung vorliegen.

Ausfallbürgschaften

Ausfallbürgschaften werden dann aktiviert und springen ein, wenn bei Gewerbekrediten der Kreditnehmer die vereinbarten monatlichen Raten nicht mehr begleichen kann. Solche Ausfallbürgschaften kann man mit den Bürgschaften eines privaten Darlehens vergleichen. Eine solche Ausfallbürgschaft ist für den Kreditgeber hier von großer Bedeutung, da diese Bürgschaftsform zur zusätzlichen Kapitalabsicherung verendet wird. Für die Inanspruchnahme einer Ausfallbürgschaft werden sogenannte Aval-Gebühren abgerechnet. Dabei wird eine solche Auswahlbürgschaft nicht von einer privaten Person, sondern zum Beispiel von einer örtlichen Gemeinde oder Kommune übernommen. Eine Kommune kann dann beispielsweise einspringen, wenn sie die Arbeitsplätze eines Unternehmens, dessen Standort sich in ihrer Gemeinde befindet, erhalten will.

Wo erhält man Gewerbekredite?

Wenn es sich um einen langjährigen Bankkunden handelt, werden von dem Unternehmen dessen Jahresabschlüsse oder eine Jahresüberschlussrechnung (hängt von der Unternehmensform ab) eingereicht. Darüber hinaus verlangt die eine oder andere Bank auch noch eine Selbstauskunft. Aufgrund der dann hier zur Verfügung stehenden Unterlagen wird dann zwischen dem Kreditgeber (Bank oder Kreditinstitut) und dem Kreditnehmer (Unternehmer) der Kreditrahmen individuell vereinbart. Dabei sind Summen bis zu einer Grenze von 50.000 Euro normalerweise bei einem langjährigen Bankkunden schnell und unkompliziert erhältlich. Sollte es sich jedoch um höhere Summen handeln, werden hier häufig, wie oben bereits angeführt, Sicherheiten und Ausfallbürgschaften vom Kreditnehmer (Unternehmer) verlangt.

Wenn jedoch es sich um einen Existenzgründer oder ein neues kleines Unternehmen handelt, zu dem bisher noch keine Bankgeschäftsverbindung vorhanden war, ist die Kreditprüfung umfangreich und es kann hier auch dann zu einer Ablehnung der Kreditanfrage durch die Bank oder das Kreditinstitut kommen.

Die Alternative für Gewerbekredite – der Finanzprofi Gewerbegeld aus Halle an der Saale

Sollte die Bank die Anfragen nach Gewerbekrediten negativ entscheiden, gibt es hierzu die eine oder andere Alternative im Internet. Dazu gehört auch unter anderem der Finanzprofi Gewerbegeld, der Testsieger aus Halle an der Saale. Dort erhält man als anfragendes Unternehmen eine Sofortentscheidung innerhalb von 24 Stunden und bei einer positiven Überprüfung eine Sofortauszahlung der Kreditsumme.