Bei einem Firmenkredit (wird auch umgangssprachlich als Gewerbekredit oder auch als Geschäftskredit bezeichnet) handelt es sich um eine Liquiditätsversorgung auf Zeit und wird dem Unternehmen durch einen Gläubiger (Kreditgeber) oder durch einen Leistungsübereigner in Form einer Entgeltzahlung gewährt. Dabei liegt hier gemäß § 675 BGB ein Geschäftsbesorgungsvertrag vor. Diese rechtliche Grundlage gilt nicht für die Sonderformen von Firmenkrediten, wie zum Beispiel der „Avalkredit (hierbei handelt es sich um eine Bürgschaft der Bank an dritte Personen oder Unternehmen).

Im Unterschied dazu handelt es sich bei einem Firmendarlehen nach § 488 BGB um eine Geldleihe. Hier ist bei der Vertragsgrundlage festgehalten, dass der Darlehensgeber sich dazu verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag gegen Schuld- und Zinsrückzahlung zu überlassen. Das Darlehen gehört dadurch auch zum Kreditgeschäft. Der Begriff „Kredit“ ist somit eine übergeordnete Bezeichnung und steht im Allgemeinen dafür, dass ein externer Geldgeber Geldmittel zur Verfügung stellt.

Die Begriffe „Kredit“ und „Darlehen“ werden, je nach Abhängigkeit von der Laufzeit und der Höhe des Kapitalbedarfes, verwendet. Dabei läuft in der Regel ein Kredit über eine verkürzte Laufzeit von 1 bis 5 Jahren und wird für kleinere Geldsummen verwendet. Ein Darlehen wird normalerweise zur langfristigen Finanzierung ab einer Laufzeit von 5 Jahren mit höheren Beträgen (häufig in sechs- und noch höher stelliger Höhe) gewährt.

Die Vorteile bei einer Kreditfinanzierung für Unternehmen

Das für Investitionen erforderliche Kapital, wenn nicht genügend Eigenkapital dafür vorhanden ist, kann über eine Kreditfinanzierung in Form von Fremdkapital gedeckt werden, um dann die für die Investitionsvorhaben benötigten Geldmittel zu erhalten und damit das Unternehmenswachstum voranzubringen.

Eine Kreditfinanzierung ist normalerweise zweckbestimmt. Das hat dann zur Folge, dass der Kauf von Geschäftsinventar entweder als Anlage- oder als Umlaufvermögen in die Bilanz verarbeitet wird und dadurch es zu einer Erhöhung des Gesamtkapitals des Unternehmens kommt. Die durch die Kreditfinanzierung entstehenden Verbindlichkeiten werden in der Bilanz unter der Rubrik „Fremdkaital“ vermerkt. Die dabei entstehende Zinsbelastung kann dann auch steuerlich abgesetzt werden und die damit finanzierten Anschaffungen für den Betrieb werden über die gesamte Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben.

Durch die Kapitalbeschaffung in Form einer Kreditfinanzierung erhöht die die Liquidität der Unternehmens und dadurch wird eine Finanzierung des Anlage- oder Umlaufvermögen trotz das Nichtvorhandensein eigener Mittel möglich. Ebenso wirken sich die steuerliche Geltendmachung der Zinsbelastungen positiv aus. Durch eine Fremdfinanzierung entsteht kein Mitbestimmungsrecht der Kapitalgeber und aufgrund der hierbei vorhandenen festen Laufzeiten und der vereinbarten Zinsen ist eine vernünftige Kalkulationsgrundlage vorhanden. Eine solche Kreditfinanzierung und die Auszahlung der hierbei vereinbarten Kreditsumme werden dann durch Sicherheiten (Immobilien oder andere Vermögenswerte) oder eventuellen Bürgschaften abgesichert.

Die Anforderungen an das Unternehmen bei einem Firmenkredit

Wenn ein solcher Kredit beantragt wird, wird die Kreditwürdigkeit des beantragenden Unternehmens überprüft. Dabei werden von den Banken, Kreditinstituten oder anderen Kreditgebern die bei verschiedenen Dienstleistern (vergleichbar im privaten Bereich mit Schufa) vorhandenen Finanzdaten abgefragt. Zusätzlich können auch die SCHUFA-Daten hier herangezogen werden, wenn es sich um eine Einzelfirma oder eine einzelne selbständige Person handelt, um denn Kreditwürdigkeit zu überprüfen.

Das Unternehmen, das eine solche Kreditbeantragung durchläuft, muss dann ebenfalls hier bei dieser Kreditart seine finanzielle Situation darlegen.

Hier werden dann von den zukünftigen Kreditgebern unter anderem betriebswirtschaftliche Auswertungen (hier werden bei den kleineren Unternehmen alle Ausgaben und Einnahmen des laufenden Geschäftsjahres aufgelistet), Bilanzen (wenn die Unternehmen unter die Bilanzierungsrichtlinien fallen, müssen hier die Bilanzen eingereicht werden), Handelsregisterauszüge (darüber erfährt dann der zukünftige Kreditgeber, ob es nur einen oder mehrere Firmeninhaber gibt und wie die Firmenanteile im Unternehmen verteilt sind; auch ist bei der GmbH die Haftung beispielsweise anders geregelt, als dies bei einer Einzelfirma der Fall ist), Kontoauszüge (dadurch erhält der zukünftige Kreditgeber einen Überblick über die aktuelle Geschäftstätigkeit), Steuerbescheide ( hierdurch werden die Gewinne der letzten Jahre offen gelegt) sowie Verträge (Überprüfung eventueller Verbindlichkeiten gegenüber Dritten) angefordert.

Anhand dieser Dokumente prüft dann die Bank, das Kreditinstitut oder andere Kreditgeber die aktuelle finanzielle Situation des Unternehmens und versucht, dann daraus die weitere geschäftliche Entwicklung herauszulesen. Bei den Banken oder Kreditinstituten gibt es hierzu auch ein sogenanntes Scoring-System, durch das dann die Kreditwürdigkeit des Antragstellers eingestuft wird. Auch von dieser Einstufung hängt beispielswese auch die Verzinsungshöhe des Kredites ab.

Dabei sind natürlich diese oben erwähnten Unterlagen sowie weitere Daten nur eine Seite bei der Beantragung von einem solchen Kredit. Ebenso von Bedeutung ist auch die persönliche Glaubwürdigkeit, die die beantragenden Personen dabei ausstrahlen. Der Kreditgeber geht hier, wenn es sich um sehr hohe Summen an Kreditgewährung handelt, ein großes Risiko ein. Aus diesem Grund spielt neben den tatsächlichen Fakten auch die Ausstrahlung der hierbei vom Unternehmen aus handelnden Personen ebenfalls eine wichtige Rolle.

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