Wenn man sich heutzutage in der Gastronomie selbstständig machen möchte, ist dies ohne Fremdkapital kaum noch möglich. Doch viele Banken zögern mit einem Gastronom Gewerbegeld Kredit, wenn es sich um eine Neugründung im gastronomischen Bereich handelt. Der Hauptgrund liegt für die Banken darin, dass gerade in dieser Gastronomie-Branche ein sehr großes Risiko vorhanden ist, dass es mit einem neuen Kaffee oder Restaurant nicht auf die Dauer funktioniert und somit der Kreditnehmer bei dieser Finanzierung zahlungsunfähig wird. Gerade in Großstädten in Deutschland besteht hier teilweise ein Überangebot an gastronomischen Betrieben. Ebenso sind es teilweise die von vielen Neugründen unterschätzten Kosten oder eine nicht ausreichende Qualifikation des Inhaber die zu der Zahlungsunfähigkeit führen können.

Die Hausbank und andere Möglichkeiten.

Die einfachste Form der Kreditanfrage ist, dass sich der Gastronomie-Gründer wegen einer Gewerbefinanzierung an seine Hausbank wendet. Dabei wird er dort ohne ein sehr gutes und von der Allgemeinheit abweichendes sowie durchdachtes Konzept weder bei seiner Hausbank noch bei einem anderen Kreditinstitut einen Gastronom Gewerbegeld Kredit mit Sofortzusage 24h bewilligt bekommen. Dieses Konzept muss ein ausgereiften Business-Plan, ein durchdachtes Marketingkonzept sowie einen nachvollziehen und realistischen Finanzplan enthalten. Dabei werden dann die Hausbank oder andere Banken in einem solchen Fall entsprechende Sicherheiten einfordern. Dazu gehören u.a. auch Bürgschaften. Solche Bürgschaften können auch aus dem privaten Bereich kommen, wenn dann die entsprechende Bonität der bürgenden Person auch vorhanden ist. Ein Problem, diesen Weg so zu beschreiten, tritt dann auf, wenn keine Sicherheiten oder Bürgen vorhanden sind.

Die Alternative aus einer Vielzahl von Angeboten aus dem Internet ist der Testsieger Gewerbegeld in Halle / Saale.

Eine weitere Möglichkeit besteht auch darin, sich einmal die Angebote im Internet anzusehen. Dazu gehört Gewerbegeld mit Abstand als bestes flexibles Unternehmen im Bereich der Gewerbegeld Finanzierung. Auf dieser Webseite kann man dann mit Hilfe des dort installierten Kreditrechners die Angebote vergleichen mit Gewerbegeld. Dort ist auch eine Sofortzusage in 24h möglich.

Die weiteren Möglichkeiten.

Mikrofinanzfonds

Über diesen Weg kann man an Existenzgründungsdarlehen für einen Gastronomie-Betrieb bis zu 25.000 Euro herankommen. Gerade für Gründungsvorhaben in diesem Bereich können teilweise solche Summen ausreichend sein. Auch hier muss man, wenn ein solches Darlehen genehmigt werden soll, sein Gründungskonzept in einer ausführlichen Form (Businessplan, detaillierter Finanzplan etc.) vorlegen.

Aufnahme eines Darlehens privat.

Eine weitere Möglichkeit, um an Fremdkapital zu gelangen, ist ein Darlehen von privaten Investoren. Hier kann es vielleicht jemand im Bekannten oder Freundeskreis geben, der daran interessiert ist, sich eine weitere Einkommensquelle aufzubauen.

Gründungsdarlehen für einen Gastronomie-Betrieb von der KfW Bank.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Gründerdarlehen zu beantragen. Von dieser nationalen Förderbank gibt es Darlehensgrößen in unterschiedlicher Höhe mit guten Konditionen. Dieser Förderkredit kann bis zu 100.000 Euro betragen. Auch hier können Sicherheiten zu einer erhöhten Chance der Kreditbewilligung mit dazu beitragen. Gewerbegeld hilft Ihnen selbstverständlich bei der Beantragung des KfW Darlehens. Zögern Sie nicht und fordern Sie unsere Hilfe an.

Kredit von großen Brauereien.

Ebenfalls stellen große Brauereien gerade im Gastronomie-Bereich eine Alternative zu Banken dar. Brauereien sind traditionell einer der Kreditgeber in dieser Branche. Über eine lange Zeitspanne wurden hier auch Kredite ohne eine qualitative Prüfung vergeben. Dies hat sich jedoch wesentlich verändert. Auch hier ist man vorsichtiger geworden.

Zuschüsse von der Agentur für Arbeit.

Gerade auch die Agentur für Arbeit unterstützen Existenzgründer in der Gastronomie mit unterschiedlichen Zuschüssen, die teilweise nicht mehr zurückgezahlt werden müssen. Dazu zählen u.a. Einstiegsgelder, Gründungszuschüsse oder Investitionszuschüsse. Bei dem Gründungszuschuss oder dem Einstiegsgeld handelt es sich um monatliche Zuzahlungen, die bis zu 24 Monate ausgezahlt werden können. Der Höhe des Investitionszuschusses, der einmalig bezahlt wird, gehen maximal bis zu 5.000 Euro zur Beschaffung von Sachgütern.

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