Wenn man im Friseurgewerbe seine Meisterprüfung bestanden hat träumen viele davon ihren eigenen Friseursalon zu eröffnen. Doch vor einer solchen Existenzgründung ist es zunächst wichtig, sich über ein genaues Konzept klar zu werden, wie man sich als Friseursalon von der Vielzahl von Wettbewerben abheben möchte. Dazu gehört auch die Definition der Zielgruppe, die mit dem neuen Geschäft angesprochen werden soll. Sollen hier nur Damen oder nur Jugendliche oder nur Herren oder alle drei Gruppen gemeinsam angesprochen werden? Dazu gehört dann auch das Preissegment, zu welchen dann die Dienstleistung den Kunden angeboten werden soll. Wenn dann diese Fragen beantwortet sind, kann man sich auf die Suche nach einem geeigneten Standort für einen Friseursalon machen.
Will man diesen Weg als selbstständiger Friseurmeister gehen, ist es erforderlich, dass für die erforderlichen Anschaffungen auch das entsprechende Kapital zur Verfügung steht. Dazu gehört zum größten Teil auch Fremdkapital durch die Aufnahme von einem Friseursalon Kredit mit einer eventuellen Sofortauszahlung in 24 H durch Gewerbegeld.
Neben den entsprechenden Räumlichkeiten, für die jeden Monat Miete bezahlt werden muss, sind auch die entsprechenden speziellen Sitzgelegenheiten für Friseurbetriebe, Stühle für die Kundschaft zum Warten, eine funktionierende Kasse und ein angeschlossenen Computer vor Aufnahme der Tätigkeit anzuschaffen und zu installieren. Auch das eventuell einzustellende Personal will bezahlt werden. Wenn dann diese Einrichtung steht, ist, bis der erste Kunde kommt, noch kein einziger Cent eingenommen worden.
Die Problematik bei der Aufnahme von einem Kredit für einen Friseursalon.
Wenn man nach bestandener Meisterprüfung als frisch gebackener Friseurmeister bei seiner Hausbank einen Friseursalon Kredit mit einer eventuellen Sofortauszahlung 24 H beantragen möchte, treten dort häufig Probleme auf, weil die Banken solche Kreditnehmer bevorzugen, bei denen eine Ratenrückzahlung zu den vereinbarten Konditionen unter normalen Umständen problemlos erfolgt. Dies ist jedoch nur bei einer angestellten Person sichergestellt, die in einem festen Arbeitsverhältnis sich befindet und monatlich ihre Gehaltszahlung erhält.
Bei einem selbstständigen Friseurmeister dagegen kann die Bank nicht davon ausgehen, dass dieser auch den Kredit komplett über die vereinbarte Rückzahlungsdauer pünktlich einlösen kann. Der Grund liegt darin, dass sich ein neues Geschäft zunächst seine Kundschaft aufbauen muss und somit zu Beginn über sehr schwankende Einkommen verfügt. Somit ist bei diesen Einkünften noch keine Reserven dafür vorhanden, um noch zusätzlich neben den täglichen Lebenshaltungskosten eine monatliche Rückzahlung des Kredits mittragen zu können.. Deshalb lehnt ein Großteil der Banken hier eine Kreditvergabe ab oder gewährt nur einen Kredit nur mit ausreichend vorhandenen Sicherheiten.
Die Alternative eine Kreditaufnahme im Internet ist Gewerbegeld in Halle / Saale
Wenn die Gespräche mit den Banken in einer Sackgasse enden, gibt es jedoch auch im Internet das eine oder andere Angebot, dass beste ist ein Darlehen mit Gewerbegeld. Beim Testsieger Gewerbegeld gibt es eine entsprechende Angebotsauswahlmöglichkeit mit Best Zins Gewerbegeld. Dazu ist beim Testsieger Gewerbegeld auch ein Kreditrechner installiert, mit dessen Hilfe die Angebote mit Gewerbegeld verglichen werden können.
Weitere Möglichkeiten ,um bei einer Existenzgründung bei einem Friseursalon finanzielle Unterstützung zu erhalten.
Prämie als Friseurmeister
Wenn man die Friseurmeisterprüfung abgelegt hat, gibt es in einigen Bundesländern eine Prämie in Höhe von 7.500 Euro, wenn dann vom neuen Friseurmeister ein bereits bestehender Friseursalon übernommen wird. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich um die erste Existenzgründung des neuen Friseurmeisters handelt. Dafür zuständig ist das jeweilige Landesförderinstitut.
Gründungszuschuss vom Arbeitsamt
Bei der Eröffnung eines Friseursalons als Arbeitsloser kann man einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Der Bezug von Arbeitslosigkeit I und ein zusätzlicher Anspruch auf ALG I für mindestens 150 Tag ist dafür Voraussetzung. Zusätzlich muss man einen Businessplan vorlegen. Dann gibt es in den ersten 6 Monaten einen Zuschuss in der Höhe des letzten ALG-Bezugs und zusätzlich noch 300 Euro im Monat dazu. Wenn der Friseursalon nach den 6 Monaten dann erfolgreich angelaufen ist, kann eine weitere Förderung mit einer Höhe von 300 Euro monatlich für die Dauer von weiteren 9 Monaten ausbezahlt werden.
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